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   BVerwG, 09.11.1981 - 2 B 120.81   

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https://dejure.org/1981,5628
BVerwG, 09.11.1981 - 2 B 120.81 (https://dejure.org/1981,5628)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1981 - 2 B 120.81 (https://dejure.org/1981,5628)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1981 - 2 B 120.81 (https://dejure.org/1981,5628)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die ...

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 17.01.1980 - VII ZB 16/79

    Anforderungen an den Nachweis der späteren Zustellung eines angefochtenen Urteils

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1981 - 2 B 120.81
    Der Nachweis, daß das gestempelte Datum auf einem Empfangsbekenntnis falsch ist, d.h. daß ein Rechtsanwalt es zu einer anderen Zeit als im Empfangsbekenntnis bescheinigt erhalten hat, ist zulässig (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1960 - BVerwG 5 B 38.60 - [DÖV 1960, 765 = VerwRspr. Bd. 13 S. 240]; vgl. u.a. auch BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - [NJW 1979, 2566] sowie Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - [NJW 1980, 998]).

    An einen derartigen Nachweis sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, um eine Umgehung der Rechtsmittelfristen von vornherein auszuschließen (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - [a.a.O.]).

  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1981 - 2 B 120.81
    Der Nachweis, daß das gestempelte Datum auf einem Empfangsbekenntnis falsch ist, d.h. daß ein Rechtsanwalt es zu einer anderen Zeit als im Empfangsbekenntnis bescheinigt erhalten hat, ist zulässig (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1960 - BVerwG 5 B 38.60 - [DÖV 1960, 765 = VerwRspr. Bd. 13 S. 240]; vgl. u.a. auch BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - [NJW 1979, 2566] sowie Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - [NJW 1980, 998]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 100.66

    Rechtsmittelfrist als eine für die gerichtliche Überprüfung besonders wichtige

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1981 - 2 B 120.81
    Der Eingangsstempel "24. Juni 1981" auf der ersten Seite der zugestellten Urteilsausfertigung steht im Widerspruch zu dem dort ebenfalls notierten "Fristende für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision am 23. Juli 1981" und entbehrt schon deshalb der erforderlichen Beweiskraft, zumal davon auszugehen ist, daß ein Anwalt die routinemäßige Berechnung und Kontrolle der in seinem Büro gängigen Fristen nur einer als zuverlässig bekannten und sorgfältig beaufsichtigten Kanzleikraft überläßt (vgl. u.a. BVerwGE 27, 36, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 24.70 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 112] sowie Beschluß vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 21.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 101]).
  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 21.77

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wegen Nichteintragung der Frist -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1981 - 2 B 120.81
    Der Eingangsstempel "24. Juni 1981" auf der ersten Seite der zugestellten Urteilsausfertigung steht im Widerspruch zu dem dort ebenfalls notierten "Fristende für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision am 23. Juli 1981" und entbehrt schon deshalb der erforderlichen Beweiskraft, zumal davon auszugehen ist, daß ein Anwalt die routinemäßige Berechnung und Kontrolle der in seinem Büro gängigen Fristen nur einer als zuverlässig bekannten und sorgfältig beaufsichtigten Kanzleikraft überläßt (vgl. u.a. BVerwGE 27, 36, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 24.70 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 112] sowie Beschluß vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 21.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 101]).
  • BVerwG, 14.07.1960 - V B 38.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1981 - 2 B 120.81
    Der Nachweis, daß das gestempelte Datum auf einem Empfangsbekenntnis falsch ist, d.h. daß ein Rechtsanwalt es zu einer anderen Zeit als im Empfangsbekenntnis bescheinigt erhalten hat, ist zulässig (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1960 - BVerwG 5 B 38.60 - [DÖV 1960, 765 = VerwRspr. Bd. 13 S. 240]; vgl. u.a. auch BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - VII ZR 290/78 - [NJW 1979, 2566] sowie Beschluß vom 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79 - [NJW 1980, 998]).
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